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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,86112
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19 B ER (https://dejure.org/2019,86112)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.04.2019 - L 3 KA 9/19 B ER (https://dejure.org/2019,86112)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. April 2019 - L 3 KA 9/19 B ER (https://dejure.org/2019,86112)
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  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 41/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Notdienst - Heranziehung eines ausschließlich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Sie muss etwa verhindern können, dass ein solcher Arzt Bereitschaftsdienste übernimmt, wenn er hierzu bekanntermaßen aus persönlichen Gründen ungeeignet ist und sich daraus eine schwerwiegende Gefährdung der Durchführung des Bereitschaftsdienstes ergibt (zur "Letztverantwortung" der KÄV für die Ausübung des Bereitschaftsdienstes vgl auch BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 6 KA 41/14 R, SozR 4-2500 § 75 Nr. 15).

    Fehlen entsprechende Regelungen - wie im Zuständigkeitsbereich der Antragsgegnerin -, kann die KÄV im Einzelfall aber auch unmittelbar auf der Grundlage ihres Sicherstellungsauftrags nach § 75 Abs. 1b SGB V berechtigt sein, zur Gefahrenabwehr zwingend erforderliche Maßnahmen gegen Ärzte im Bereitschaftsdienst zu ergreifen (zB ungeeignete Ärzte vom Bereitschaftsdienst ausschließen, vgl BSG, Urteil vom 19. August 2015 aaO).

  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Das verfassungsrechtliche Geeignetheitsgebot verlangt also keine vollständige Zielerreichung durch die in Frage stehende Regelung oder Maßnahme (vgl BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2014 - 1 BvL 21/12, BVerfGE 138, 136 mwN).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Ein Mittel ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, 308 mwN).
  • BSG, 19.10.2011 - B 6 KA 23/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Aus ihrer Aufgabe der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung resultiert eine Verantwortung der KÄVen für die ordnungsgemäße Durchführung der ambulanten Versorgung (vgl Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 19. Oktober 2011 - B 6 KA 23/11 R, SozR 4-2500 § 103 Nr. 8); das umfasst auch die Verantwortung dafür, dass die Leistungsansprüche der gesetzlich Versicherten durch ärztliche Leistungen in bedarfsdeckender Zahl und geschuldeter Qualität erfüllt werden (vgl Hesral in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB V, 3. Aufl, § 75 Rn 35).
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 73/04 R

    Kein Anspruch auf Teilnahme nicht niedergelassener Ärzte am organisierten

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Wie das BSG zur Bereitschaftsdienstvertretung von Vertragsärzten durch nicht niedergelassene Ärzte bereits dargelegt hat (Urteil vom 28. September 2005 - B 6 KA 73/04 R, SozR 4-2500 § 75 Nr. 3), sind auch weitergehende Regelungen in den aufgrund von § 75 Abs. 1b SGB V erlassenen Bereitschaftsdienstordnungen sinnvoll, um zu vermeiden, dass die Qualität des Notdienstes infolge einer routinemäßigen Vertretung durch andere Ärzte leidet.
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 34/12 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Nichtvertragsarzt - Abzug eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Das folgt daraus, dass diese Ärzte sich aus freien Stücken und in Kenntnis der maßgebenden vertraglichen und satzungsrechtlichen Be-stimmungen an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligen und sich diesen Bestimmungen damit unterwerfen (vgl BSG, Urteil vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 33/92, SozR 3-2500 § 81 Nr. 5; Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 34/12 R, SozR 4-2500 § 81 Nr. 6 (dort allerdings mit der Besonderheit, dass der Arzt ua die Geltung der Notdienstordnung der zuständigen KÄV ausdrücklich schriftlich anerkannt hatte)).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2006 - L 8 AS 369/06

    Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Vielmehr endet die Wirkung der vom SG nicht befristeten Anordnung der aufschiebenden Wirkung erst mit dem Eintritt der Bestandskraft des angegriffenen Verwaltungsakts (vgl Meßling in: Hennig, SGG, 41. Lfg 12/2018, § 86b Rn 99; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. März 2006 - L 8 AS 369/06 ER-B, juris).
  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 33/92

    Fuhrkostenbeitrag - Ärztlicher Notfalldienst - Nichtkassenarzt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Das folgt daraus, dass diese Ärzte sich aus freien Stücken und in Kenntnis der maßgebenden vertraglichen und satzungsrechtlichen Be-stimmungen an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligen und sich diesen Bestimmungen damit unterwerfen (vgl BSG, Urteil vom 12. Mai 1993 - 6 RKa 33/92, SozR 3-2500 § 81 Nr. 5; Urteil vom 17. Juli 2013 - B 6 KA 34/12 R, SozR 4-2500 § 81 Nr. 6 (dort allerdings mit der Besonderheit, dass der Arzt ua die Geltung der Notdienstordnung der zuständigen KÄV ausdrücklich schriftlich anerkannt hatte)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 3 KA 105/15

    Eilrechtsschutz gegen den Entzug einer Vertragsarztzulassung; Besonderes

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Es ist aber allgemein anerkannt (vgl zB Keller aaO; Wahrendorf in: Roos/Wah-rendorf, SGG, § 86b Rn 114; dementsprechend die ständige Senatsrechtsprechung, vgl zB Beschluss vom 18. November 2015 - L 3 KA 105/15 B ER, MedR 2016, 557 mwN), dass zunächst - in formeller Hinsicht - zu prüfen ist, ob die behördliche Vollstreckungsanordnung hinreichend begründet worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2011 - L 3 KA 87/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2019 - L 3 KA 9/19
    Der Senat geht daher ebenso wie das SG davon aus, dass die Einräumung des Zugangs zu BD-Online durch schlichtes Verwaltungshandeln (Realakt) erfolgt ist (vgl dazu auch Senatsbeschluss vom 11. November 2011 - L 3 KA 87/11 B ER).
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